Abrechnung der Behandlungen mit den Krankenkassen

Sowohl die ersten 4-6 Sitzungen als auch die weitere Verhaltenstherapie werden wie andere ärztliche Leistungen von Ihrer Krankenkasse in der Regel übernommen. Dies gilt in unserer Ambulanz für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen als auch Erwachsenen gleichermaßen. Sollten Sie in unsere Sprechstunden kommen oder sollte ein neues Quartal während Ihrer psychotherapeutischen Behandlung anbrechen, bitten wir Sie, die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse mitzubringen.

Für privatversicherte PatientInnen berechnen wir unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass die Mitversicherung von Verhaltenstherapie, und der Umfang einer potentiellen Behandlung von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse abhängt. Wir empfehlen entsprechend, sich bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie zu erkundigen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die Verhaltenstherapie selbstständig zu tragen. Eine Abrechnung erfolgt dann wie oben beschrieben nach der GOP. 

Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.